Gäbe es eine Diskussion um das Racial Profiling der Kölner Polizei, ja, dann gäbe es einiges dazu zu sagen. Leider kann man schlecht mit sich selbst diskutieren, also bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als zu der Diskussion beizutragen, die jetzt tatsächlich stattfindet, nämlich über die Frage, ob es eine kontroverse Diskussion geben darf. Die Diskussionsdiskussion über die Kompetenzkompetenz.
Simone Peters wurde und wird massiv angegriffen, teilweise von der BILD oder anderen Zeitungen, teilweise von Privatpersonen und (weniger drastisch) auch von ihren ParteikollegInnen, weil sie in der “Rheinischen Post” zitiert wird:
Allerdings stellt sich die Frage nach der Verhältnis- und Rechtmäßigkeit, wenn insgesamt knapp 1000 Personen allein aufgrund ihres Aussehens überprüft und teilweise festgesetzt wurden.
Stefan Niggemeier hat im Übermedien-Blog (s.o.) alles wichtige dazu geschrieben, warum es diese Diskussion geben muss und wie irre es ist, einer Politikerin vorzuwerfen, sie gefährde den Staat dadurch, dass sie die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes hinterfrage.
Bevor ich jetzt aber anfange, mich selbst noch einmal an einigen Prämissen der Diskussion (über die Diskussion) abzuarbeiten, möchte ich erst einmal einige meiner eigenen offenlegen:
- Ich gehe davon aus, dass die Polizei am Kölner Hauptbahnhof Menschen nach Hautfarbe sortiert hat und nicht allein nach Kriterien wie Vorstrafen oder sonsitger Aktenkundigkeit. Das bestätigen zumindest genügend Augenzeugenberichte von Journalisten und von Betroffenen.
- Wenn ich etwas rassistisch nenne, dann meine ich damit nicht, dass jemand am liebsten alle Türken, Schwarze… am nächsten Baum aufhängen würde, sondern dann rede ich erst einmal von einer Methode des Denkens, nämlich dass die Hautfarbe oder Herkunft eines Menschen eine relevante Kategorie ist, um ihn einzuschätzen und zu bewerten.
Unterpunkt 1: Das können Vorhersagen sein, wie zum Beispiel, dass Menschen aus Nordafrika häufiger sexuell übergriffig werden.
Unterpunkt 2: Das betrifft aber auch andere Bewertungen von “Wir im Gegensatz zu denen”. Auf das aktuelle Beispiel bezogen wäre das zum Beispiel die Einstellung, dass eine Gruppe von Menschen eine Behandlung akzeptieren soll, die ich mir selbst nicht gefallen lassen würde. Die müssen warten, damit wir in Ruhe feiern können. Die, die festgesetzt werden, und deren Recht auf Bewegungsfreiheit spielen in der Rechnung keine oder eine vernachlässigbare Rolle, weil sie nicht zu uns gehören.
Ok. Jetzt aber:
Das erste Argument derer, die sich gegen Simone Peters und andere stellen, ist der Vorwurf der Unverschämtheit. Unter öffentlichem Druck stehende Polizisten frieren sich an Silvester den Arsch ab, machen “einen tollen Job” und müssen sich danach noch Rassisten nennen lassen. Überhaupt handele es sich nicht um ein rassistisches Vorgehen, sondern man habe Konsequenzen aus den Verbrechen des letzten Jahres gezogen, was hätte man denn sonst tun sollen.
Zum Wesen von Rassismus gehört es aber nicht, keine Erfahrungen mit einzubeziehen, sondern welche Erfahrungen man wie interpretiert. Racial Profiling (RP) ist per Definition rassistisch: Wenn die Polizei drei junge Männer sucht, die in Berlin eine Frau die Treppe hinunter traten, und sich dabei auf Männer mit dunklen Haaren beschränkt, fällt das nicht unter RP, weil die Täter auf dem Beweisvideo offensichtlich dunkle Haare haben und es unsinnig wäre, blonde Männer oder Frauen ebenfalls zu verdächtigen. RP beruht per Definition auf Vorurteilen gegen eine (pseudo-) ethnische Gruppe, wenn zum Beispiel in Köln Männer mit dem berüchtigten “südländischen Aussehen” durch einen anderen Ausgang gehen mussten als weiße (bzw. gar nicht gehen durften). Von diesen Männern gehe eine besondere Gefahr aus, so die Hypothese, und das rechtfertige das Vorgehen. Entsprechend finde ich beim besten Willen keinen Weg, das Vorgehen der Kölner Polizei nicht als RP zu bezeichnen. Es ist ein Bilderbuchbeispiel dafür.
Die rassistische oder nicht rassistische Einstellung einzelner Polizisten tut überhaupt nichts zur Sache (und wurde von Peters auch gar nicht thematisiert): RP wurde durchgeführt und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil es von rassistischen Grundannahmen ausgeht.
Um dem Unverschämtheitsvorwurf zu entgehen, muss jeder, der die leiseste Kritik an dem Polizeieinsatz anbringen will, zunächst einmal drei, vier Sätze des Lobes für unsere Boys und Girls in blau ableiern. Wenn sich das durchsetzt, haben wir bald eine Debattenkultur wie die USA beim Thema Militär, wo jedem Kriegsgegner ein lack of respect für die ganzen heroes vorgeworfen wird, die jeden Tag für unsere Freiheit kämpfen. Peters wurde bereits vorgeworfen, sie wolle insgeheim die Polizei arbeitsunfähig machen.
Das zweite, vehementer vorgebrachte Argument lautet, selbst wenn es RP war, habe es gut funktioniert, und wer sich bei einer so positiven Bilanz noch beschwere, der habe offensichtlich zu viel Zeit/keine Freunde/ Probleme mit einem funktionierenden Rechtsstaat.
Das ist auf so vielen Ebenen problematisch, dass ich mich nur auf die m.M.n. wichtigsten beschränken kann:
Die erste Ebene ist rein pragmatisch und geht der Einfachheit halber davon aus, dass das Ergebnis des Abends positiv ist: Sehr wenige Übergriffe, wahrscheinlich sogar weniger als in den Silvesternächten vor 2015. Wenn ich das akzeptiere, und mir andere Ergebnisse egal sind, lässt sich immer noch nicht feststellen, ob das Racial Profiling notwendig oder überhaupt erfolgreich war. Das lässt sich im Einzelfall schlichtweg nicht klären und die (relativ dünne) Empirie besagt, dass Racial Profiling in der Regel nicht effektiv ist.
Vielleicht hat es die starke Polizeipräsenz allein schon bewirkt, dass potentielle Straftäter die Füße still hielten. Vielleicht wäre nicht einmal die übermäßige Präsenz nötig gewesen. Wir können das im Nachhinein nicht beurteilen. Und das ist nicht nur ein akademisches Elfenbeinturmargument: Die Geschichte ist voll mit Beispielen von scheinbar wirksamen Interventionen, deren Erfolg allein dadurch zu erklären ist, dass man nie etwas anderes probiert hatte.
Wer das RP kritisiert, muss sich bestenfalls anhören, er oder sie lebe nicht in der echten Welt da draußen, in der manchmal Maßnahmen notwendig sind, die nicht in sein oder ihr Hippieweltbild passen, und schlechtestenfalls vorwerfen lassen, er oder sie hätte es wohl lieber gesehen, dass wieder hunderte Frauen belästigt/angegriffen/vergewaltigt würden. Allein ob das RP irgendetwas gebracht hat, kann niemand beurteilen, es sei denn wir diskutieren darüber anhand von indirekten Daten, die die Polizei zur Verfügung stellen müsste.
(Diese komplexe und schwierige Frage wäre mal eine schöne Aufgabe für die staatliche Polizeiaufsichtsbehörde, deren Arbeitsfähigkeit Jahr für Jahr dadurch empfindlich eingeschränkt wird, dass so eine Behörde Deutschland nicht existiert.)
Selbst wenn sich dann herausstellen sollte, dass das RP tatsächlich eine Ursache für weniger Übergriffe war, bleibt immer noch die Frage bestehen, ob ein weniger problematisches Verhalten nicht eventuell dieselben Effekte gehabt hätte.
Selbst wenn sich herausstellen sollte (was bis jetzt nicht geschehen ist), dass das RP effektiv einige potentielle Straftäter vom Hauptbahnhof bzw. von der Domplatte abgehalten hat, ist die Frage der Verhältnismäßigkeit nicht geklärt.
Wenn man denkt, nur durch RP sei die Aufgabe der Polizei zu bewältigen gewesen, kann man zum Schluss kommen, es sei verhältnismäßig gewesen. Die Frage nach Verhältnismäßigkeit abzublocken kann zwei Dinge bedeuten:
Entweder es gab in der Silvesternacht 2016 genau eine wichtige Aufgabe für die Kölner Polizei, nämlich sexuelle Übergriffe am Hauptbahnhof und auf der Domplatte zu verhindern und die Rechte aller anderen waren dem unterzuordnen, oder
es gab in der Silvesternacht 2016 genau eine wichtige Aufgabe für die Kölner Polizei, nämlich sexuelle Übergriffe auf deutsche Frauen am Hauptbahnhof und auf der Domplatte durch Nordafrikaner zu verhindern und die Rechte aller anderen Männer, die komisch aussehen, waren dem unterzuordnen.
Ich fürchte, dass Möglichkeit Nr. 2 näher an der Wahrheit liegt, denn normalerweise sind wir schnell mit Verhältnismäßigkeitsabwägungen bei der Hand. Was würde wohl passieren, wenn kurz vor Karneval beschlossen würde, weil der Rosenmontagsumzug eine öffentliche Versammlung sei, gelte ab sofort ein strenges Vermummungsverbot, um Sexualstraftäter besser identifizieren zu können? Hieße es dann immer noch “Klar, für unsere Frauen alles, was nötig ist”, oder würde man dann langsam mal fragen “kriegen wir das nicht anders hin”?
Aber Karnevalisten, das sind im allgemeinen rechtschaffene Leute wie du und ich, die an einem traditionellen Feiertag ihren Spaß haben und durch die Stadt ziehen wollen. Warum sollen die unter der Handvoll erheblichen Menge Sexualstraftätern leiden? Das mit braunen Deutschen und Ausländern zu vergleichen, die an einem traditionellen Feiertag ihren Spaß haben und durch die Stadt ziehen wollen, ist natürlich wieder typisch linksgrüne Realitätsklitterung.
Im Begriff der Verhältnismäßigkeit steckt schon, dass es darum geht, zwei oder mehr Güter gegeneinander abzuwägen. Man hat quasi einen Zähler, das ist in diesem Fall die (auch gefühlte) Sicherheit von Frauen während der Silvesternacht, und einen Nenner, nämlich die Einschränkung von Freiheitsrechten und in diesem Fall die unwürdige Behandlung von Männern, die nicht aussehen, als seien sie in siebter Generation deutsch. Das Wert dieses Bruchs darf nicht zu klein ausfallen.
Am allermeisten schockiert mich an vielen Spielarten der “Keine Diskussion”-Haltung, dass der Nenner hier gar nicht mehr vorkommt. Es spielt keine Rolle, was die Leute an diesem Abend erdulden mussten. Das buchstäbliche Einteilen von Menschen nach Hautfarbe ist kein Skandal. Es ist nicht einmal ein Ärgernis. Jeder, der die Verhältnismäßigkeit anzweifelt, das folgt logisch aus dieser Haltung, interessiert sich nicht für die Sicherheit von Frauen, also unterschätzt den Zähler, denn der Nenner kann ja nun wirklich nicht das Problem sein.
Auch die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes zu diskutieren, bei dem offenbar Menschen nach äußerlichen Merkmalen in verschiedene Gefahrenkategorien eingestuft wurden, kann nicht mit dem Endergebnis “Es hat ja funktioniert” abgetan werden. Es gibt viele Dinge, die evtl. wünschenswerte Effekte haben, die trotzdem offensichtlich unrechtmäßig oder unmoralisch und entsprechend zu verurteilen sind.
Hätte die Kölner Polizei an dem Abend jeden nach Nasenformpräferenz verprügeln dürfen? Hätte die Kölner Polizei die Leute im Kessel für zwei Wochen in U-Haft nehmen dürfen? Die Antwort darauf kann nicht lauten “Naja, solange niemand auf der Domplatte sexuell genötigt wurde, wird’s schon passen. Unsere Polizisten sind doch gute Jungs”. Irgendwo verläuft die Grenze dessen, was die Polizei tun darf. Wer, wenn nicht wir, soll diskutieren, wo sie genau verläuft?